Freitag, 30. Juli 2010
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Betriebsvereinbarungen

Aus der Rubrik \"Nachgefragt\" in der AiB Plus (Arbeitsrecht im Betrieb - Zeitschrift für den Betriebsrat, Bund-Verlag)


Frage:


Sehr geehrter Herr Felser,


wir stehen vor Umstrukturierungen in unserem Unternehmen und rechnen damit, dass wir ohne betriebsbedingte Kündigungen und einen Sozialplan nicht hinkommen. Um uns rechtzeitig vorzubereiten, beschäftigen wir uns bereits mit dem Thema ?Sozialplan?.


Wir suchen Muster und Vorlagen im Internet. Können Sie uns Tipps geben?


Antwort:


Lieber Fragesteller,


Anfragen nach Mustern und Vorlagen für Betriebsvereinbarungen werden häufig von Betriebsräten gestellt. Ich rate jedoch regelmäßig von Mustern und Vorlagen ab ? jedenfalls von einer unkritischen Verwendung. Das hat mehrere Gründe:


Der wichtigste: Muster, die auf Verhandlungsergebnissen beruhen, sind bereits Kompromisse. Sie wollen sicher nicht mit einem Verhandlungsergebnis anderer als Forderung in ihre Verhandlungen gehen. Das kann nur zu einem schlechteren Ergebnis als bei der ?Vorlage? führen ...


Zweitens: Immer spielen in Sozialplänen branchenspezifische und betriebliche Gesichtspunkte eine grosse Rolle. Bei einem Sozialplan sind zudem lokale Verhältnisse (Entfernungen, der lokale Arbeitsmarkt) zu berücksichtigen. Ein Sozialplan ist daher idealerweise maßgeschneidert. Die Mühe lohnt sich.


Wenn man sich der Gefahren allerdings bewusst ist, können Muster und Vorlagen ebenso wie eine Checkliste dabei behilflich sein, nichts zu übersehen. Besser ist es aber, in einem Workshop oder einer Klausurtagung mit dem ganzen Betriebsrat und Sachverständigen die eigenen Vorstellungen, Ziele und die Punkte, die abgesichert werden sollen, zu erarbeiten. In grösseren Unternehmen ist die Hinzuziehung von Sachverständigen unproblematisch (§ 111 Satz 2 BetrVG), in kleineren Unternehmen bedarf es der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (§ 80 Abs. 3 BetrVG), die aber bei nicht gerechtfertigter Verweigerung durch ein Arbeitsgericht ersetzt werden kann.


Muster,Vorlagen und Checklisten finden Sie unter www.arbeitsrecht.de oder unter

www.felser.de/juracity.de/betriebsvereinbarungen.de/index.htm


Linktipp:


www.betriebsverfassungsgesetz.de

www.betriebsverfassungsrecht.de

 

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